Dann führt dieser Verein sein Schutzkonzept und die Nachweise seiner Betreuenden digital — und legt offen, wie es darum steht. Hier steht, was dahinter geprüft wird und was das Abzeichen ausdrücklich nicht bedeutet.
Das Abzeichen kennt keine Zwischenstufen und keine Wertung. Es sagt, ob heute alles vorliegt.
Es liegt ein gültiges Schutzkonzept vor, und alle betreuend tätigen Personen haben ihre Nachweise erbracht. Der Stand daneben sagt, von wann die Angabe ist.
Etwas fehlt oder ist abgelaufen. Das ist bewusst grau und nicht rot: Ein Verein, der sein Siegel einbettet und dessen Nachweis gerade ausläuft, hat sich nichts zuschulden kommen lassen — er hat eine Aufgabe. Wer offenlegt, soll dafür nicht bestraft werden, sonst legt bald niemand mehr offen.
Drei Bedingungen, die alle erfüllt sein müssen.
Der Verein hat ein Schutzkonzept hinterlegt und als gültig gekennzeichnet — kein PDF im Ordner, sondern eine Fassung mit Stand, auf die er sich festlegt.
Wer im Verein mit Kindern und Jugendlichen arbeitet, hat ein gültiges erweitertes Führungszeugnis vorgelegt und die verlangten Schulungen absolviert. Fehlt bei einer dieser Personen etwas, verliert das Abzeichen seine Bestätigung.
Das Abzeichen wird bei jedem Aufruf neu berechnet. Läuft ein Führungszeugnis ab, wechselt es von selbst in „derzeit nicht bestätigt" — niemand muss daran denken, und niemand kann es übersehen.
Ein Siegel, das mehr verspricht, als es einlösen kann, ist im Kinderschutz schädlich — es erzeugt Sicherheit, wo Aufmerksamkeit nötig wäre.
Ein Schutzkonzept senkt Risiken und macht Wege klar. Es kann nicht ausschließen, dass ein Kind zu Schaden kommt. Wer das verspricht, verspricht zu viel.
Comunitix ist die Software, in der der Verein seine Nachweise führt. Wir bestätigen, dass die hinterlegten Angaben vollständig und aktuell sind — wir haben weder die Personen noch das Konzept inhaltlich begutachtet. Das tun Jugendämter und Fachverbände.
Das Abzeichen nennt keine Namen und zeigt nur Summen. Aus einem „derzeit nicht bestätigt" lässt sich nicht ablesen, um wen es geht — und es bedeutet in aller Regel schlicht, dass ein Nachweis nachzureichen ist.
Es zeigt ausschließlich ein Ergebnis und ein Datum — keine Namen, keine Anzahl, keine Angaben zu einzelnen Personen. Auch die Prüfseite, auf die es verlinkt, nennt nur den Verein und den Stand. Das ist keine Zurückhaltung aus Höflichkeit: Angaben darüber, wer ein Führungszeugnis vorgelegt hat, gehören zu den besonders geschützten Daten, und ein Abzeichen ist der denkbar falsche Ort dafür.
Dann wenden Sie sich direkt an den Verein — viele Vereine, die mit Comunitix arbeiten, haben einen Meldeweg, den auch Eltern und Kinder ohne Benutzerkonto nutzen können. Bei akuter Gefahr rufen Sie 110 oder 112. Rat und Hilfe bekommen Sie außerdem beim Kinder- und Jugendtelefon unter 116 111 und beim Hilfetelefon „Sexueller Missbrauch" unter 0800 22 55 530.
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