Beide Hälften eines Schutzkonzepts: Führungszeugnisse, Selbstverpflichtungen und Fristen auf der einen Seite — und ein Meldeweg, den auch ein Kind findet, mit verschlüsselter Fallakte, Fachberatung und Rehabilitation auf der anderen. Nachweisbar nach außen, ohne eine einzige Personenangabe preiszugeben.
Kinderschutz sieht von jedem Stuhl aus anders aus. Die Seite beantwortet alle drei Sichten — fangen Sie bei Ihrer an.
„Ich hafte dafür — aber ich habe keine Übersicht."
Sie sehen auf einer Seite, wer betreuend tätig ist, wem welcher Nachweis fehlt und was diese Woche zu tun ist. Wer betreuend tätig ist, leitet sich aus Ihren Daten ab — Sie pflegen keine zweite Liste.
„Förderverein, Hort und Betreuung — jeweils eigene Zettelwirtschaft."
Alle Träger Ihres Ortes arbeiten auf derselben Plattform, jeder mit eigenen Daten. Pflichtschulungen legen Sie einmal an, alle nutzen sie. Der Schutzstatus bleibt trotzdem je Einrichtung getrennt.
„Gibt es einen Meldeweg — oder nur eine Zeugnisverwaltung?"
Beides. Meldeweg mit vier Einstiegen, auch anonym und ohne Konto, dahinter eine verschlüsselte Fallakte mit Fristen, Maßnahmen und Rehabilitation. Das Führungszeugnis wird nie gespeichert, nur der Sichtvermerk; es gibt kein Feld für eine einschlägige Eintragung. Die Details stehen weiter unten — vollständig, auch die Grenzen.
Comunitix ersetzt keine Rechtsberatung. Aber das Modul ist entlang dieser Vorschriften gebaut — und dort, wo sie etwas verbieten, fehlt die Funktion, statt abschaltbar zu sein.
§ 72a SGB VIII
Der Träger muss sich erweiterte Führungszeugnisse vorlegen lassen und in regelmäßigen Abständen erneut einsehen. Das Modul führt diese Einsicht als datierten Sichtvermerk mit Wiedervorlage.
§ 30a Abs. 2 BZRG
Ohne ein Schreiben des Trägers, das die Tätigkeit beschreibt, stellt die Meldebehörde kein erweitertes Führungszeugnis aus. Comunitix erzeugt es als PDF — es ist die Voraussetzung des ganzen Vorgangs, nicht Beiwerk.
§ 12 JVKostG
Für ehrenamtliche Tätigkeit bei einer gemeinnützigen Einrichtung ist das Führungszeugnis in der Regel gebührenfrei — nachzuweisen über genau dieses Schreiben. Wir schreiben „in der Regel", weil die Voraussetzung nachzuweisen ist.
Art. 9 & 10 DSGVO
Strafrechtliche Daten und Gesundheitsdaten Minderjähriger sind besonders geschützt. Deshalb speichert das Modul das Zeugnis nicht, kennt keinen Negativvermerk und löscht Gesundheitsdaten zum 18. Geburtstag automatisch.
Der Schutzstatus wird nicht gepflegt, sondern gerechnet — aus drei Bausteinen, die ohnehin im System liegen. Damit kann er nicht veralten.
Grün heißt: gültiges Führungszeugnis, unterzeichnete Selbstverpflichtung und aktuelle Pflichtschulung. Gelb: Zeugnis liegt vor, der Rest fehlt. Rot: kein gültiges Führungszeugnis.
Sie beantwortet die operative Frage — Führungszeugnis und Pflichtschulung. Die Selbstverpflichtung fehlt hier bewusst: Sie ist eine Vertrauens-, keine gesetzliche Einsatzvoraussetzung.
Projekt- und Bereichsleitung, Spartenleitung, Trainer:innen und Betreuer:innen im Kader, Übungsleitungen von Trainingseinheiten und Gesundheitssport-Terminen, interne Kursleitungen, Lizenzinhaber:innen. Sie führen keine gesonderte Liste.
Handlungsbedarf und Erfüllungsquote stehen oben. Darunter die offenen Nachweise als lesbarer Satz — nicht als Diagramm, das man erst deuten muss.


Der häufigste Fehler in Vereinen ist die Kopie im Ordner — sie ist unzulässig und ein Risiko. Das Modul kennt deshalb gar keinen Dokumenten-Upload.
Vorlagedatum, Gültigkeit, Status und wer eingesehen hat. Kein Scan, kein Upload, keine Kopie — auch nicht optional.
Erfasst wird ausschließlich „lag vor, keine einschlägigen Eintragungen". Eine einschlägige Eintragung ist ein Datum nach Art. 10 DSGVO; die Oberfläche weist an dieser Stelle ausdrücklich an, dann nichts einzutragen und den Vorstand anzusprechen.
Ein bis zehn Jahre, voreingestellt sind zwei. Das Ablaufdatum wird daraus serverseitig berechnet und nicht von Hand eingetragen — so kann es sich niemand großzügig auslegen. Jede Änderung der Einstellung wird protokolliert.
Ein täglicher Lauf warnt Vorstand und Kinderschutzbeauftragte vor dem Ablauf und setzt abgelaufene Vermerke selbsttätig auf „abgelaufen". Niemand muss ein Wiedervorlage-Datum im Kalender führen.
Lesen und Schreiben von Sichtvermerken landet im Audit-Log. Bei diesen Daten ist die Frage „wer hat das gesehen?" genauso wichtig wie „was steht drin?".


Lange konnte das Modul Lücken zeigen, aber nicht auffordern: Die Meldungen gingen an den Vorstand, die betroffene Person erfuhr nichts, und das Schreiben, ohne das die Behörde gar nicht tätig wird, fehlte ganz. Das ist geschlossen.
Eine Anforderung bündelt Führungszeugnis, Selbstverpflichtung und Pflichtschulung zu einer Mitteilung mit Frist: das brauchen wir von dir, bis dann, zeig es dieser Person.
Offene Bausteine, Anlass, Vorlagestelle und eine Frist von acht Wochen stehen bereits im Dialog. Für die ganze gefilterte Liste geht es auch in einem Zug — „alle offenen anfordern" meint, was Sie vor sich sehen.
Mit Tätigkeitsbeschreibung, Bestätigung der Voraussetzungen, benannter Vorlagestelle, Frist, Datenschutzhinweis nach § 72a Abs. 5 SGB VIII, den Einsichtsberechtigten und der Bitte um Gebührenbefreiung. Den Wortlaut können Sie über eine eigene Vorlage ersetzen.
Bürgeramt vor Ort oder online beim Bundesamt für Justiz mit Ausweis-Onlinefunktion. Die Gebührenbefreiung gilt auf beiden Wegen; im Online-Verfahren ist das Schreiben der hochzuladende Nachweis.
14 Tage vor der Frist, am Fristtag und 14 Tage danach — an die betroffene Person selbst. Der Vorstand erfährt von Überfälligem gesammelt im Wochendigest statt in Einzelmeldungen.
Er trägt Name, Anschrift und Tätigkeitsbeschreibung. Die Mitteilung verlinkt stattdessen auf den eigenen Bereich, wo das PDF dauerhaft abrufbar ist. Für Personen ohne Benutzerkonto druckt ihn die Verwaltung aus.
Eine Pflicht, von der jemand nichts weiß, wird nicht erfüllt. Wer über eine Mannschaft, einen Kurs oder ein Projekt betreuend tätig wird, bekommt deshalb seine eigene Checkliste.
Schreiben herunterladen, Zeugnis beantragen, vorlegen, Selbstverpflichtung unterzeichnen, Schulung absolvieren. Keine Statusanzeige, die man selbst in Handlungen übersetzen muss.
Die benannte Vorlagestelle und alle weiteren Einsichtsberechtigten — Kinderschutzbeauftragte und Vorstand — stehen mit auf der Seite. Niemand muss nachfragen, wem er sein Zeugnis zeigen soll.
Wer nach der Pflichtlage betreuend tätig ist, kommt an sein Aufforderungsschreiben, auch wenn der Vorstand noch keine Anforderung angelegt hat. Vorher sah man „Führungszeugnis fehlt" ohne Weg zum Schreiben.
Die benannte Vorlagestelle bestätigt die Einsicht direkt hier — ohne Kinderschutz-Recht und ohne Einblick in fremde Vermerke. Weil dieser Zugriff außerhalb der normalen Berechtigung liegt, wird jeder einzelne Vorgang als Sicherheitsereignis protokolliert.


Schutzkonzept, Verhaltenskodex und Selbstverpflichtungs-Vorlage sind versionierte Dokumente mit Aktiv-Schalter — nicht drei PDFs, von denen niemand weiß, welches gilt.
Jedes Dokument hat eine Fassung und einen Stand. Was aktiv ist, ist eindeutig — und genau diese Fassung ist es, die Sie nach außen ausweisen.
Die Selbstverpflichtung wird betreuenden Personen zugewiesen; sie erfahren sofort davon und unterzeichnen selbst. Alternativ setzt der Vorstand den Vermerk — beide Wege bleiben offen.
Wollen Sie im Anschreiben andere Formulierungen, hinterlegen Sie eine eigene Fassung mit Platzhaltern. Kein zweites Vorlagen-System — Versionierung und Aktiv-Schalter gibt es hier bereits.


Prävention endet dort, wo ein Verdacht entsteht. Ab hier zählt, ob jemand weiß, wohin — und ob er den Weg auch dann geht, wenn er sich nicht sicher ist.
„Ich habe etwas beobachtet", „Ich mache mir Sorgen", „Ich bin selbst betroffen", „Ich bin unsicher". Der vierte ist der wichtigste: Wer erst sicher sein muss, meldet zu spät. Daneben steht der Alarmweg für akute Gefahr, der zuerst 112 und 110 zeigt — nicht ein Eingabefeld.
Der Meldeweg hängt an der Mitgliedschaft, nicht an einer Berechtigung. Wer melden darf, muss vorher niemanden um Zugang bitten.
Ein öffentlicher Weg unter der Vereinsadresse, ohne Anmeldung. Kinder haben in aller Regel kein Vereinskonto; ein Meldeweg, den man Eltern und Kindern ankündigt und den sie dann nicht nutzen können, wäre ein Widerspruch. Der Verein kann diesen Weg abschalten.
Wer angibt, selbst betroffen zu sein, bekommt Du statt Sie, genau ein Textfeld und zusätzlich die Nummer der Krisenberatung für junge Menschen. Keine Pflichtfelder, die ein Kind nicht beantworten kann.
Wer ohne Anmeldung meldet, bekommt einen Zugangscode, um später den Stand abzurufen und etwas nachzureichen. Der Code wird einmal angezeigt und nur als Hash gespeichert — wer ihn verliert, verliert den Zugang. Ein wiederherstellbarer Code wäre kein anonymer Code, denn über ihn ließe sich die meldende Person zuordnen.
Das Formular nimmt nur Text. Bildmaterial in Kinderschutzfällen kann selbst strafbar sein; wer es hochlädt, verbreitet es unter Umständen weiter und macht den Verein zum Verwahrer. Der Hinweis verweist stattdessen an Polizei und Fachberatungsstelle.
Besteht gerade Gefahr? Mehr wird nicht verlangt. Das Papierformular vieler Konzepte fordert Name und Geburtsdatum des Kindes — wer ein Kind auf dem Gelände beobachtet, dessen Namen er nicht kennt, könnte dann gar nicht melden. Und genau diese Meldung wäre womöglich die wichtigste.
Der Teil, an dem Schutzkonzepte in der Praxis scheitern: Es gibt einen Meldeweg, aber keinen nachvollziehbaren Prozess dahinter. Die Fallakte führt durch den Interventionsplan, statt ein leeres Formular zu zeigen.
Schilderung, Notizen, Gesprächs- und Beratungsprotokolle liegen feldverschlüsselt (AES-256-GCM). Ist der Schlüssel nicht gesetzt, wird nicht etwa im Klartext gespeichert — dann nimmt das System die Meldung gar nicht erst an. Die Falltabelle selbst trägt keinen Klartext über Personen: Wer sie liest, erfährt, dass es einen Fall gibt, nicht worum es geht.
Korrekturen entstehen als neuer Eintrag mit Bezug, nie als Überschreibung. Eine nachträglich veränderte Erstbeobachtung wäre als Dokumentation wertlos — gerade dann, wenn sie später einer Behörde vorliegt.
Ein täglicher Lauf prüft drei Dinge: unbestätigter Eingang, fällige Nachsorge, Fall ohne Fortschritt. Der dritte eskaliert an den Vorstand — ohne Inhalt, nur mit dem Hinweis, dass etwas liegen bleibt. Die Fristen sind Vereinseinstellung, voreingestellt 3, 7 und 14 Tage.
Eine unbesetzte Rolle ist kein Sonderfall, sondern ein geregelter Zustand. Sonst läge die erste Meldung in einem Postfach, das niemandem gehört.
Dreizehn Maßnahmentypen. Wird jemand außerhalb des Fallkreises verantwortlich, bekommt er eine Aufgabe ohne Fallbezug — keine Fallnummer, kein Kindername, kein Anlass. Er weiß, was zu tun ist, und fragt bei Rückfragen die zuständige Stelle, nicht die Akte.
Die anonyme Erstberatung bei einer Fachstelle ist zulässig und empfohlen. Wird sie als anonym protokolliert, weist die Oberfläche darauf hin, dass dort keine personenbezogenen Daten stehen dürfen — darin liegt ihr Wert.
Wer jemanden aus der Arbeit mit Kindern nimmt, greift tief in dessen Stellung im Verein ein. Die Maßnahme ist deshalb freigabepflichtig und darf vorher nicht in Vollzug gehen. Ausnahme: Bei akuter Gefahr wirkt sie sofort — Gefahrenabwehr wartet auf keine Sitzung —, und der Vorstand wird stattdessen unverzüglich befasst.
Der Abschnitt, den die meisten Konzepte offenlassen. Ein ausgeräumter Vorwurf beendet nicht von selbst, was er im Umfeld angerichtet hat.
„Unbegründet" ist zunächst ein Vorschlag; die Entlastung beginnt erst, wenn die jeweils andere Seite bestätigt — Kinderschutzbeauftragung und Vorstand. Nie dieselbe Person, und nie dieselbe Gruppe. Eine Feststellung mit dieser Wirkung soll niemand allein treffen.
Es startet die Rehabilitation: Entlastung mitteilen, Position wiederherstellen, Unterstützung anbieten, den Lernaspekt festhalten. Als bloßer Abschlussgrund wäre diese Arbeit unsichtbar — und damit vermutlich unerledigt.
Wer die Akte gelesen hat, erfuhr vom Vorwurf und soll von der Entlastung erfahren. Das System schlägt diesen Kreis vor — gesetzt wird er nicht: Wer entlastet wird, soll mitreden können, wer davon erfährt.
Als PDF im Brieflayout des Vereins. Manche wollen es schriftlich, andere nicht — beides bleibt möglich.
Das Schutzkonzept ist jährlich zu überprüfen. Dafür braucht es Zahlen statt Eindrücke — und der Vorstand muss wissen, ob der Meldeweg funktioniert, ohne die einzelnen Akten zu lesen.
Nur Zähler: offene und überfällige Fälle, Verteilung nach Einordnung, Anteil mit Fachberatung, extern alarmierte Fälle. Deshalb genügt hier die allgemeine Kinderschutz-Berechtigung — die Aufsichtssicht setzt keinen Aktenzugriff voraus.
Sie sagt, ob jemand erreichbar ist — als Median, damit ein einzelner Altfall die Aussage nicht kippt. Die Fallzahl allein sagt nichts: Ein Verein ohne Meldungen kann gut aufgestellt sein oder einen Meldeweg haben, den niemand findet. Das steht auch so auf der Seite.
Wer den Ernstfall probt, kann den Fall als Übung kennzeichnen — gekennzeichnet wird nachträglich, damit die Übung vorher den echten Weg nimmt: dasselbe Formular, dieselbe Benachrichtigung, dieselbe Frist. Sonst bestraft die Statistik genau das Verhalten, das das Schutzkonzept fordert.
Der Zugriff auf einzelne Fälle ist eine eigene Berechtigung, nicht Teil der allgemeinen Kinderschutz-Verwaltung. Wer Führungszeugnisse pflegt, sieht damit noch keine Verdachtsfälle. Lesende Zugriffe auf eine Akte werden protokolliert.
Verband, Zuschussgeber und Eltern wollen wissen, dass Sie das Thema führen. Keiner von ihnen braucht dafür Namen.
Nur Summen: wie viele von wie vielen ein gültiges Führungszeugnis, eine Pflichtschulung, eine Selbstverpflichtung haben, die Erfüllungsquote und der Stand Ihres Schutzkonzepts. Keine personenbezogenen Daten, die Erstellung wird protokolliert.
Aufgeschlüsselt nach Projekten und Bereichen, Sport und Gesundheitssport. Externe Kursleitungen ohne Benutzerkonto erscheinen als eigene Zeile, statt die Quote still zu beschönigen — sie können den Nachweisweg systembedingt nicht durchlaufen.
„Dieser Verein arbeitet mit einem Schutzkonzept · Stand MM/JJJJ" — freiwillig einzuschalten und nur sichtbar, solange tatsächlich ein aktives Schutzkonzept existiert. Ein Abzeichen, das man ohne Grundlage setzen kann, wäre keins.
Lange galt im Sportbetrieb allein die erfasste Lizenz als betreuende Funktion. Damit war eine Jugendtrainerin ohne Lizenz unsichtbar, während ein lizenzierter Übungsleiter für Erwachsene mitzählte — die Quote war in beide Richtungen falsch. Heute leitet sich die Schutzrelevanz einer Gruppe aus den Daten ab.
Eine Gruppe ist schutzrelevant, wenn ihre Altersklasse Kinder oder Jugendliche umfasst oder mindestens eine betreute Person minderjährig ist. Kein Häkchen, das jemand vergessen kann.
Ein 17-jähriger Aushilfstrainer macht eine Erwachsenengruppe nicht schutzrelevant. Er löst stattdessen einen eigenen Hinweis aus — „betreuende Person ist minderjährig".
Die Automatik lässt sich übersteuern. Wird sie trotz erkannter Minderjähriger abgeschaltet, erscheint eine Warnleiste und der Vorgang wird als Sicherheitsereignis protokolliert.
Für die Relevanzprüfung wird ausgeliefert, wie viele Minderjährige betroffen sind — nie Namen, nie Geburtsdaten.
Kader, Trainingseinheit, Kurs, Gesundheitssport-Termin, Projekt und Bereich: Wird jemand ohne vollständige Einsatzbereitschaft zugeordnet, erscheint eine Warnung mit Begründung. Sie blockiert nicht — der Verein bleibt handlungsfähig, und der Übergehen-Vorgang steht im Audit-Log.
Medizinische Hinweise zu minderjährigen Teilnehmenden bleiben verschlossen, solange die Übungsleitung nicht einsatzbereit ist. Hier wäre eine Warnung wirkungslos: Sie käme, nachdem die Gesundheitsdaten geflossen sind.
Gesundheits- und Notfalldaten sind der heikelste Teil des Themas — und der, den Vereine am längsten aufbewahren, weil niemand daran denkt, sie zu löschen.
Gesundheits- und Notfalldaten werden ausschließlich für Minderjährige geführt und automatisch entfernt, sobald die Person volljährig wird. Ohne Antrag, ohne Erinnerung, ohne dass jemand daran denken muss.
Für ein Gesundheitssport-Profil einer minderjährigen Person müssen Sorgeberechtigte hinterlegt sein — an der Person oder am Familienverbund. Sonst entsteht das Profil gar nicht erst.
Am Termin selbst: Check-in und Check-out mit Zeitstempel und dokumentierter Übergabe — wer hat abgeholt. Dazu Allergie-, Notfall- und Abholhinweise für die Betreuenden. Diese Datensätze entstehen nur für Minderjährige in schutzrelevanten Gruppen.
Die Schutz-Übersicht selbst gibt keine Telefonnummern und E-Mail-Adressen aus. Wer Kontakt aufnehmen will, braucht das Mitglieder-Leserecht oder die Einwilligung der Person. Ein Kinderschutzmandat ist kein Adressbuchzugang.
Kinderschutz ist in vielen Vereinen benannt, aber nicht ausgestattet: Die Beauftragte hat den Titel, die Rechte hat der Vorstand. Comunitix trennt das sauber.
Ein Schutzkonzept entsteht nicht in einer Software. Sie kann es führen, erinnern und nachweisbar machen — mehr nicht, und das sagen wir lieber hier als im Kleingedruckten.
Ob und für wen in Ihrem Verein die Vorlagepflicht gilt, entscheidet die Vereinbarung mit Ihrem öffentlichen Träger nach § 72a Abs. 4 SGB VIII. Diese Frage klären Sie mit Jugendamt oder Fachverband, nicht mit uns.
Ein Schutzkonzept braucht Risikoanalyse, Beteiligung und Beschwerdewege — inhaltliche Arbeit mit Menschen. Der Kinderschutzbund und die Fachstellen der Verbände begleiten das. Wir stellen den Ordner, nicht den Inhalt.
Es warnt, verlangt eine bewusste Entscheidung und protokolliert sie. Eine harte Sperre würde am Spieltag umgangen — und zwar außerhalb des Systems, wo niemand es sieht. Die einzige Ausnahme sind Gesundheitsdaten Minderjähriger.
Die Ampel leitet betreuende Tätigkeit aus Ihren Daten ab. Wer nirgends als Trainer, Leitung oder Helfer eingetragen ist, taucht auch im Kinderschutz nicht auf. Sauber geführte Vereinsdaten sind die Voraussetzung, nicht das Ergebnis.
Fallinhalte liegen feldverschlüsselt; wer gleichzeitig Datenbank und Schlüssel hat, kann sie lesen. Echte Ende-zu-Ende-Verschlüsselung setzt ein Schlüsselpaar bei der zuständigen Person voraus — fehlt es, ließe sich gar nicht melden. Das wäre der schlechteste Ausgang bei einem Meldeweg. Die Bauweise lässt den Wechsel offen.
Wie lange eine Kinderschutz-Akte aufzubewahren ist, hängt an Landesrecht, Trägervereinbarung und Fallart. Wir tragen hier keine Frist ein, die wir uns ausgedacht haben — die Löschung bleibt vorerst Ihre bewusste Entscheidung. Eine erfundene Frist wäre in beide Richtungen schädlich: zu kurz vernichtet Beweise, zu lang verletzt die Löschpflicht.
Bewusst keine Datei-Uploads, auch keine Bilder. Bildmaterial in Kinderschutzfällen kann selbst strafbar sein; ein Upload würde es weiterverbreiten und den Verein zum Verwahrer machen. Wer Beweismaterial hat, wendet sich an Polizei oder Fachberatungsstelle — das Formular sagt das ausdrücklich.
Fachliche Impulse zu diesem Modul kamen aus der Kinderschutz-Praxis. Wenn Ihnen etwas fehlt oder falsch erscheint: schreiben Sie uns — solche Hinweise ändern hier tatsächlich Code.
Nein — und es gibt auch keine Möglichkeit dazu. Erfasst werden Vorlagedatum, Gültigkeit, Status und wer eingesehen hat. Das Dokument selbst bleibt bei der Person. Die verbreitete Kopie im Vereinsordner ist unzulässig; das Modul macht diesen Fehler technisch unmöglich.
Dafür gibt es bewusst kein Eingabefeld. Eine solche Eintragung ist ein Datum nach Art. 10 DSGVO und gehört in keine Datenbank. Die Oberfläche weist die einsehende Person an dieser Stelle ausdrücklich an, nichts einzutragen und den Vorstand anzusprechen.
Das legt Ihr Verein einmal fest — zwischen einem und zehn Jahren, voreingestellt sind zwei. Das Ablaufdatum errechnet sich daraus automatisch, und 60, 30 und 7 Tage vorher erinnert das System. Der maßgebliche Abstand steht in Ihrer Vereinbarung mit dem öffentlichen Träger.
In der Regel ja: Für ehrenamtliche Tätigkeit bei einer gemeinnützigen Einrichtung sieht das Justizkostenrecht eine Befreiung vor — nachzuweisen über das Aufforderungsschreiben, das Comunitix erzeugt. Wir schreiben „in der Regel", weil die Voraussetzung nachzuweisen ist; ein Versprechen wäre falsch.
Ja, beim Bundesamt für Justiz mit Personalausweis samt Online-Ausweisfunktion, PIN und AusweisApp — oder wie gewohnt beim Bürgeramt. Die Gebührenbefreiung gilt auf beiden Wegen; im Online-Verfahren wird das Aufforderungsschreiben als Nachweis hochgeladen.
Ja. Unter der Vereinsadresse gibt es einen öffentlichen Meldeweg ohne Anmeldung. Kinder haben in aller Regel kein Vereinskonto — ein Meldeweg, den man ihnen ankündigt und den sie dann nicht nutzen können, wäre ein Widerspruch. Wer angibt, selbst betroffen zu sein, bekommt eine jugendgerechte Ansprache mit genau einem Feld und der Nummer der Krisenberatung. Ihr Verein kann diesen Weg abschalten.
Die meldende Person bekommt einen Zugangscode, mit dem sie später den Stand abrufen und etwas nachreichen kann. Der Code wird genau einmal angezeigt und nur als Hash gespeichert — wer ihn verliert, verliert den Zugang. Das ist der Preis der Anonymität und steht so auch in der Oberfläche: Ein wiederherstellbarer Code wäre kein anonymer Code, denn über ihn ließe sich die meldende Person zuordnen.
Dann geht die Meldung an den Vorstand. Eine unbesetzte Rolle ist kein Sonderfall, sondern ein geregelter Zustand — sonst läge die erste Meldung in einem Postfach, das niemandem gehört. Das gilt auch für Fristen und Erinnerungen.
Nein. „Unbegründet" ist zunächst ein Vorschlag; die Entlastung beginnt erst, wenn die jeweils andere Seite bestätigt — Kinderschutzbeauftragung und Vorstand, nie dieselbe Person und nie dieselbe Gruppe. Dasselbe gilt für eine Freistellung: Sie ist freigabepflichtig und darf vorher nicht in Vollzug gehen. Nur bei akuter Gefahr wirkt sie sofort, und der Vorstand wird stattdessen unverzüglich befasst.
Nein, und das ist Absicht. Der Zugriff auf die Fallakten ist eine eigene Berechtigung. Der Vorstand sieht anonymisierte Kennzahlen — offene und überfällige Fälle, Reaktionszeit, Verteilung — und erfährt damit, ob der Meldeweg funktioniert, ohne zu erfahren, was in jedem Fall geschah. In den Fall selbst kommt er, wenn es das Konzept verlangt: bei Alarm und in der Vertretung.
Ja. Ein Fall lässt sich als Übung kennzeichnen und zählt dann nicht in die Auswertung. Gekennzeichnet wird nachträglich — damit die Übung vorher den echten Weg nimmt: dasselbe Formular, dieselbe Benachrichtigung, dieselbe Frist. Wüsste die zuständige Person vorher davon, prüfte sie nichts, was der Ernstfall prüfen würde.
Vorstand und Kinderschutzbeauftragte. Die Beauftragte ist eine eigene, pro Person zuweisbare Rolle mit eigenen Rechten — sie braucht kein Vorstandsamt. Eine Sparten- oder Bereichsleitung, die ein Zeugnis entgegennimmt, bestätigt nur diesen einen Vorgang und sieht keine fremden Vermerke. Jeder Zugriff steht im Audit-Log.
Ja. Trainer:innen, Co-Trainer:innen und Betreuer:innen im Kader, Übungsleitungen von Trainingseinheiten und Gesundheitssport-Terminen sowie interne Kursleitungen gelten als betreuend tätig, sobald die Gruppe schutzrelevant ist — unabhängig davon, ob eine Lizenz erfasst ist. Ob eine Gruppe schutzrelevant ist, ergibt sich aus Altersklasse und tatsächlichem Alter der Teilnehmenden.
Ja, über ein anonymisiertes Nachweis-PDF: nur Summen und Quoten, aufgeschlüsselt nach Bereichen, plus Stand Ihres Schutzkonzepts. Keine Namen. Zusätzlich können Sie auf Ihrer Vereinswebsite den Hinweis „arbeitet mit einem Schutzkonzept" einblenden — er erscheint nur, solange tatsächlich ein aktives Konzept hinterlegt ist.
Sie werden nur für Minderjährige geführt und mit dem 18. Geburtstag automatisch gelöscht. Am Termin selbst sehen Betreuende Allergie-, Notfall- und Abholhinweise; Check-in und Übergabe werden dokumentiert. Ist eine Übungsleitung nicht einsatzbereit, bleiben medizinische Hinweise zu minderjährigen Teilnehmenden gesperrt — die einzige harte Sperre im ganzen Modul.
Der Kinderschutz ist ein Modul unter über zwanzig und lässt sich einzeln zuschalten. Er greift allerdings auf Ihre Mitglieder- und Organisationsdaten zu, um betreuende Tätigkeit abzuleiten — ohne gepflegte Struktur bleibt die Übersicht leer.
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